Wer den Führerschein machen will, muss nachweisen, dass
er den amtlichen Führerschein-Sehtest bestandenen hat.
Wer Zweifel an seiner Sehkraft hat, ist nach der Straßenverkehrsordnung
ebenfalls verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen.
Der erste Schritt dazu ist ein
Sehtest. Wer nicht für gute Sicht sorgt und an einem Unfall beteiligt ist,
muss
mit juristischen Folgen (Mitschuld, Mithaftung) rechnen.
Optik Günster ist eine staatlich anerkannte
Führerschein-Sehteststelle.