Wer den Führerschein machen will, muss nachweisen, dass er den amtlichen Führerschein-Sehtest bestandenen hat.
Wer Zweifel an seiner Sehkraft hat, ist nach der Straßenverkehrsordnung ebenfalls verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Der erste Schritt dazu ist ein Sehtest. Wer nicht für gute Sicht sorgt und an
einem Unfall beteiligt ist, muss mit juristischen Folgen (Mitschuld, Mithaftung) rechnen.